INTERNATIONALE ÖSTERREICHISCHE AUTOCROSS-STAATSMEISTERSCHAFT
Der Österreichische Motorsportverband (ÖMSV) schreibt die „Internationale Österreichische
Staatsmeisterschaft 2008 im Autocross“ zu folgenden Bedingungen aus:
ZUGELASSENE FAHRZEUGE
TOURENWAGEN: Fahrzeuge aller Typen und jedes Baujahres mit Zweiradantrieb. Motorblock,
Bodenplatte und Karosserie (Motorhaube, Kofferraumdeckel oder Hecktüre, Kotflügel und Türen)
sind markengebunden. Es dürfen keine Motorradmotoren verwendet werden. Der Motor muss im
dafür vorgesehenen Raum untergebracht werden (Einbaurichtung des Motors egal).
Kit-Car und WRC-Versionen (Umbauten) werden den Tourenwagen Allrad zugeordnet.
Beim Fahrwerk müssen die Aufhängungspunkte beibehalten werden, die Maße (Breite von
Aufhängungspunkten zur Radnabe) und der Winkel der Aufhängung muss dem Original
entsprechen. Aufhängungen dürfen verstärkt oder nachgebaut werden. Es können
Gewindefahrwerke oder verstärkte Federn als Ersatz für das Original montiert werden, sofern ihre
Lage- und Befestigungspunkte nicht verändert werden. Außerdem dürfen Zusatzfedern verwendet
werden. Das Gleiche gilt für Stoßdämpfer und Stabilisatoren.
Spurverbreiterungen sind erlaubt! Das Rad darf aber nicht über den Kotflügel hinausragen!
Selbst konstruierte Karosserien werden nicht abgenommen, weiters sind selbstkonstruierte
Rohrrahmen nicht zugelassen.
Das Fahrzeug wird als Buggy eingestuft, wenn es den o.a. Bedingungen nicht entspricht (z.B.
Rohrrahmen statt Bodenplatte, Verstärkungen vor der Vorderachse).
BUGGYS: Autocross-Spezialfahrzeuge, die speziell für die Teilnahme an Autocrossrennen
konstruiert und gebaut wurden, bzw. Tourenwagen, deren Ausstattung durch markenfremde Teile
verändert wurde. Motor und Type sind freigestellt, jedoch ist ausschließlich Zweiradantrieb
zulässig.
ALLRADGETRIEBENE bzw. MEHRMOTORIGE FAHRZEUGE: Alle Fahrzeuge, die nicht in eine
der zwei oben genannten Kategorien fallen.
Klasseneinteilung
TOURENWAGEN: bis 1600 ccmbis 2000 ccm
bis 4000 ccm
Allradfahrzeuge bis 4000 ccm
BUGGYS: bis 1400 ccm
bis 4000 ccm
Allrad-Buggys bis 4000 ccm
TECHNISCHE BESTIMMUNGEN
Die technische Kommission ist allein kompetent für jegliche Interpretation oder Abänderung desvorliegenden Reglements.
BUGGYS UND TOURENWAGEN müssen nachstehenden Bestimmungen entsprechen:
1. MOTOR UND HUBRAUM
Für die Klasseneinteilung von Fahrzeugen mit Wankel- oder aufgeladenen Motoren wird derHubraum mit dem Faktor 1,4 multipliziert. Jedes Fahrzeug darf nur mit einem Motor
ausgestattet sein, ausgenommen Allradbuggies.
2. KAROSSERIE
Der Zustand der Karosserie muss technisch einwandfrei sein. Beschädigte oder starkverbeulte Teile müssen erneuert werden.
Weiters darf die Karosserie keine scharfen Winkel und vorne keine Rammbügel aufweisen!
Alle Rohre, welche die Karosserie begrenzen, müssen mit einem Rohrbogen nach innen
enden und am Ende verschlossen sein. Das Dach muss bei allen Fahrzeugen geschlossen
sein.
Auch jedes Buggy muss mit einem festen Boden ausgerüstet sein.
Die Bodenplatte muss aus festem Material sein und darf nicht gelocht sein. Sie darf aber aus
Alu bestehen (Mindestdicke von 3 mm im Bereich des Fahrers)!
Abschleppösen sind vorne und hinten fix zu montieren und zu markieren.
Die Abschleppöse darf nicht über die Stoßstangen hinausragen.
3. SCHUTZ GEGEN STEINSCHLAG
Die Fahrzeuge müssen vorne einen wirksamen Schutz gegen Steinschlag haben (Gitter max.20 x 20 mm; reine Drahtstärke mind. 1,5 mm). Seitlich Netze mit max. 50 x 50 mm oder wie
für den Motorsport angebotene, handelsübliche Sicherheitsnetze. Der Fahrer darf in
angegurtetem Zustand nach vorne, oben und seitlich nicht hinausreichen können. Das
Sichtfeld muss mindestens 30 cm hoch sein, sowohl beim Front- als auch beim Seitengitter.
4. SICHERHEITSGURT
Im Fahrzeug muss ein Sechspunktgurt angebracht sein. Jeder Befestigungspunkt mussseparat befestigt werden! Die Verstärkungsplatte pro Punkt muss mind. 10 x 10 cm groß und
mind. 4 mm stark sein. Originale Befestigungspunkte dürfen unverändert verwendet werden.
Die vorderen Befestigungspunkte müssen links und rechts neben dem Sitz liegen, die oberen
hinter dem Sitz am Boden oder an der Querstrebe des Überrollbügels. Die Gurte müssen so
lang sein, dass im geschlossenen Zustand die Gurtenden mindestens 5 cm über die letzte
Befestigung gehen.
Die Schultergurte müssen parallel in Schulterbreite und in einem rechten Winkel (90 Grad) zu
den hinteren Aufhängungspunkten laufen (Andernfalls Gefahr des Herausrutschens vom
Schultergurt!)
Beschädigte, eingerissene oder angebrannte Gurte müssen ausgetauscht werden!!!
5. BATTERIE
Die Batterie muss sicher angebracht sein und wenn sie sich im Fahrgastraum befindet, durcheine geschlossene Abdeckung gesichert sein, sodass es bei Unfällen zu keinen Verätzungen
kommen kann.
Die Abdeckung der Batterie muss den gesamten Inhalt der Batterie auffangen können. In der
Abdeckung muss ein saugfähiges Material angebracht werden.
6. REIFEN
Es muss achsgleich die gleiche Reifendimension gefahren werden!Stollenreifen (max. 15 mm) sind nur nach gesonderter Freigabe durch den Rennleiter zu
verwenden.
Für nachgeschnittene Reifen und Reifen ohne FIA-Genehmigung gelten generell folgende
Maße: Profilbreite von max. 11 mm ist 8 mm unterhalb der Lauffläche zu messen.
FIA-zugelassene Autocrossreifen mit mind. 4 mm Profiltiefe sind erlaubt!
7. TANK UND LEITUNGEN
Inhalt höchstens 15 Liter Kraftstoff. Befindet sich der Tank im Fahrgastraum muss dieservollkommen mit feuerfestem Material abgeschirmt sein. Kraftstoffleitungen, die durch den
Fahrgastraum führen, müssen entweder in einem Metallrohr geführt werden oder die Leitung
muss ein Metallrohr sein. Die Tankbelüftung am Tankdeckel ist unzulässig. Ein Rohr oder
Schlauch muss nach unten führen, damit bei einem Überschlag kein Treibstoff auslaufen
kann.
Der Tank muss aus Metall sein. Ein Kunststofftank darf nur dann eingesetzt werden, wenn es
sich um einen FIA-zugelassenen Sicherheitstank handelt.
Selbstgebaute Tanks dürfen ein Maximalvolumen von 15 Liter haben.
7a. TREIBSTOFFE
Es dürfen nur Benzin- und Dieseltreibstoffe, sowie Erdgas verwendet werden.8. RÜCKSPIEGEL
Jedes Fahrzeug muss mit zwei ausreichend großen Außenrückspiegeln ausgerüstet sein.Schweißspiegel sind nicht erlaubt. Blinde oder defekte Spiegel sind auszutauschen.
9. STARTNUMMER
Alle Fahrzeuge müssen ein ausreichend stabiles (darf nicht flattern) Dachpaneel in der Größe40 x 30 cm haben, welches beidseitig mit den Startnummern beschriftet wird.
Zusätzlich wird an der Motorhaube oder Frontabdeckung eine Startnummer angebracht.
Die Startnummern für das Dachpaneel und Motorhaube oder Frontabdeckung werden vom
ÖMSV bei der 1. technischen Abnahme der Saison kostenlos vergeben. Weitere
Startnummernaufkleber sind zu bezahlen!
10.KÜHLER
Seine Lage ist frei, vorausgesetzt, dass er nicht in den Fahrgastraum reicht. Ist dies der Fall,muss er abgeschirmt sein. Eine Trennwand, die von der Bodenplatte bis 5 cm über den
Kühler reicht, muss den Fahrer vom Kühler trennen. Der Ausgleichsbehälter, wenn
vorhanden, darf nicht über der Höhe der Trennwand angebracht sein. Es darf kein
Wasserschlauch durch den Fahrgastraum führen, sondern nur Metallrohre. Im Bereich des
Fahrers müssen diese thermisch isoliert sein. Aluplast und Hochdruckdampfschläuche sind
erlaubt.
11.MOTORENTLÜFTUNG
Wenn ein Schmiersystem eine offene Gehäuseentlüftung aufweist, muss das aufsteigende Ölin einem Ölsammler (ölfester Kunststoffbehälter) abgeleitet werden.
12.AUSPUFF
Der Auspuff darf nicht mit dem Krümmer enden, er muss mindestens einen Topf aufweisenund ins Freie führen. Wird der Auspuff und der Topf durch den Fahrgastraum geleitet, so
muss dieser isoliert und mit einer Blechverkleidung abgedeckt werden, damit keine
Hitzeentwicklung oder Brandgefahr entsteht.
Der Lärmpegel darf 98 db nicht übersteigen. Zu laute Fahrzeuge erhalten keine
Starterlaubnis. Fahrzeuge, die den Lärmpegel bei einer Nachmessung während der
Veranstaltung bzw. im Parque Fermé deutlich überschreiten, werden aus der Wertung
genommen.
Das Endrohr muss seitlich oder am Heck ins Freie enden. Der Abgasstrom darf nicht
Richtung Boden geleitet werden.
13.BREMSE
Zweikreisbremse, die auf alle 4 Räder wirkt. Feststellbremse freigestellt.Bremsleitungen, die zu den Rädern führen, müssen mit einer Scheuerwendel gegen
Steinschlag geschützt werden.
Alle Bremsleitungen müssen gegen Beschädigung geschützt sein. Sind an den
Bremsleitungen sichtbare Schäden vorhanden, ist das Fahrzeug nicht startberechtigt.
14.LENKUNG
Die Lenkung ist freigestellt!Die Lenkradsperre (Sperrmechanismus) muss ausgebaut sein!
15.FEUERSCHOTT
Alle Fahrzeuge müssen mit einem Feuerschott (Wand zwischen Motor und Fahrersitz)ausgerüstet sein, welches verhindern soll, dass Feuer vom Motor des Fahrzeuges in den
Fahrgastraum eindringt.
16.KOTFLÜGEL
Bei jedem Lauf müssen über allen 4 Rädern Kotflügel montiert sein, welche bis mindestens 10cm über die Mitte der Radnabe aus festem Material bestehen müssen. Die Kotflügel müssen
die gesamte Breite der Räder abdecken. Bei TW und Buggies müssen die Antriebsräder mit
Schmutzfängern versehen sein, die bis mind. 10 cm unter die Radnabe reichen müssen.
17.FAHRERSITZ
Er muss so montiert sein, dass er völlig unbeweglich und starr ist. Der Fahrersitz ist nachhinten abzustützen und es muss eine Kopfstütze vorhanden sein.
18.BREMSLEUCHTEN
Jedes Fahrzeug muss mit zwei Bremsleuchten mit mindestens 56 cm² ausgerüstet sein.Diese müssen mindestens 50 cm vom Boden entfernt und mit einer 21 W Lampe mit
Reflektor versehen sein.
Die Bremsleuchten müssen von der Sitzposition des nachfolgenden Fahrers sichtbar sein
(dürfen nicht von Spoiler oder Heckflügel verdeckt werden) und sollen von der Staubleuchte
so weit als baulich möglich entfernt sein.
Leuchtdioden mit E-Prüfzeichen ECE-R7 Kat S1 sind erlaubt! Diese müssen aber mindestens
56 cm² aufweisen und mindestens zweireihig sein.
19.RÜCKLEUCHTE
Es wird eine handelsübliche rechteckige Nebelschlussleuchte in der Größe von mindestens56 cm² (21 W), die bei jedem Lauf eingeschaltet sein muss vorgeschrieben. Diese ist in der
Fahrzeugmitte gut sichtbar anzubringen und darf nur mit dem Hauptschalter direkt geschaltet
sein (Kein separater Schalter!).
Leuchtdioden mit E-Prüfzeichen ECE-R38 sind erlaubt! Diese müssen aber mindestens
56 cm² aufweisen und mindestens zweireihig sein.
20.STROMKREISUNTERBRECHER
Er muss links am Fahrzeug vor dem Gitter (Windschutzscheibe) angebracht sein. DerSchalter muss mit einem roten Blitz auf blauem oder gelbem Hintergrund gekennzeichnet
werden.
21.RAMMSCHUTZ / KETTENSCHUTZ (Buggys)
Bei jedem Fahrzeug ist ein Auffahrschutz hinter dem Motor anzubringen, dass bei einemAuffahrunfall der Motor bzw. das Getriebe geschützt ist. Ketten, Zahnräder und Riemen sind
abzudecken. Eine Kardanwelle, die durch den Fahrgastraum führt, ist vollständig durch einen
Tunnel abzudecken.
22. ÜBERROLLKÄFIG
Wenn der Überrollkäfig nicht homologiert ist (mit Zertifikat und Nummer an einem Rohr), ist auf die Verarbeitungs¬qualität und auf die Zweckmäßigkeit besonders zu achten. Als Mindesterfordernis müssen zwei Überrollbügel, je einer vor und hinter dem Fahrer, sowie zwei Verbindun¬gen auf „Nierenhöhe“ zwischen den Bügeln an der höchsten Stelle und eine seitliche Verbindung an der Fahrerseite angebracht werden (Empfehlenswert ist ein Kreuz oder eine Strebe, die sich dem Türblech anpasst). Der hintere Bügel muss mindestens eine Diagonalversteifung und zwei Abstützungen nach hinten aufweisen.
Der Rohrdurchmesser muss mindestens 42 mm bei einer Wandstärke von 2,2 mm aufweisen. Jener Fahrer, dessen Auto dieses Maß nicht erfüllt, muss ein Festigkeits- und Schweißzertifikat vorweisen.
Der Überrollbügel muss den Fahrer beim Sitzen im Fahrzeug mit Helm in allen Richtungen mindestens 5 cm überragen.
Vorne
Hinten
Diagonalverstrebung
Stütze nach rückwärts
An jedem Überrollbügel müssen zwei, mindestens 4 mm (für neu gebaute Autos, bereits abgenommene Autos dürfen wie bisher bei > 2mm bleiben) starke Verstärkungsplatten (mindestens 10 x 10 cm) angebracht sein. Bei den Tourenwagen ist es keinesfalls erlaubt, den Überrollbügel direkt auf das Chassis aufzuschweißen.
Die beiden Eisenplatten müssen am Chassis verschraubt werden.

Überrollbügel
Verstärkungsplatte
Bodenplatte
Verstärkungsplatte
TOURENWAGEN unterliegen außerdem noch den nachstehenden Bedingungen
1. KAROSSERIE
Die Karosserieform (Länge, Türeinteilung) muss der Originalform des Autos entsprechen.Kofferraumdeckel oder Hecktüre, Motorhaube, Kotflügel und Stoßstangen müssen bei jedem
Start vorhanden und so gesichert sein, dass ein Aufgehen während der Fahrt verhindert wird.
Es müssen typengebundene, unverstärkte Stoßstangen verwendet werden.
Es dürfen nicht tragende Blechteile (Motorhaube, Hecktüre, Kotflügel,
Radkastenverbreiterungen und Türen) in Leichtbauweise ausgeführt sein.
Ab 2009 müssen sich bei allen Fahrzeugen beide Türen öffnen lassen und dürfen nicht
verschweißt werden! Bei Neubauten oder Reparaturen bitte beachten!
Eine Verstärkung der Frontpartie vor der Vorderachse ist nicht erlaubt.
Der Originalrahmen darf bis zur Stoßstangenstützenbefestigung mit max. 2mm Knotenblech
verstärkt werden; jedoch ist eine Verstärkung der Stoßstangenbefestigung und der
Stoßstange verboten.
Tragende Teile dürfen nicht angerostet sein. Die Scheinwerfer müssen entfernt, die
entstehenden Löcher abgedeckt werden. Im Fahrgastraum sind alle leicht brennbaren Teile
zu entfernen. Im Nahbereich des Fahrers sind alle scharfen Teile gegen Verletzungen zu
sichern. Alle demontierten Streben und Verkleidungen sind komplett zu entfernen.
Abschleppösen sind vorne und hinten fix zu montieren und zu markieren.
2. WINDSCHUTZSCHEIBE
Sofern eine Windschutzscheibe, Heckscheibe oder Seitenfenster eingebaut sind, müssendiese aus Verbundglas oder Plastik sein. Stark beschädigte oder zersprungene Scheiben
müssen demontiert und ersetzt werden. Ist keine Scheibe vorhanden, muss diese durch ein
Gitter ersetzt werden.
LIZENZ UND WAGENPASS
Als Fahrerlizenz und Wagenpass ist ein Ausweis vorgesehen. Die Kosten für die Fahrerlizenz undWagenpass (nur gemeinsam erhältlich) betragen € 55,00 (inkl. motorsportbezogener
Unfallversicherung für die laufende Saison). Die Lizenz erlischt mit Ende eines Kalenderjahres.
Zur Erlangung der Lizenz wird ein gültiger Führerschein der Klasse B benötigt. Für die
Fahrerlizenz ist ein Passfoto des Antragstellers (nicht älter als zwei Jahre) und für den
Wagenpass ein Foto des Fahrzeuges erforderlich.
Der Lizenzantrag muss bis zum Stichtag 31. März 2009 bei der Schriftführung eingelangt sein.
Wird dieser Stichtag nicht eingehalten, beträgt die Lizenzgebühr € 80,00.
Wenn erst während der laufenden Saison das erste Mal gestartet wird, muss der Lizenzantrag
14 Tage vor dem Rennen bei der Schriftführung eingelangt sein. Beantragte Lizenzen sind zu
bezahlen, auch wenn diese nicht benutzt werden!
Es kann auch eine Tageslizenz zu € 30,00 (inkl. motorsportbezogener Unfallversicherung für die
laufende Saison) beantragt werden. Für diese wird kein Wagenpass ausgestellt. Inhaber einer
Tageslizenz sind für die Jahreswertung nicht punkteberechtigt.
Jeder Fahrer, der an einem ÖMSV-Staatsmeisterschaftslauf teilnehmen möchte, muss eine
ÖMSV-Tages- oder Jahreslizenz lösen.
Jeder FIA-Lizenz-Inhaber, der punkteberechtigt sein möchte, oder mehr als einmal an einem
ÖMSV-Staatsmeisterschaftslauf teilnimmt, muss eine ÖMSV-Lizenz lösen.
DOPPELSTARTS SIND NICHT ERLAUBT!!!
Zur Lizenzerteilung ist die ärztliche Bestätigung im Antragsformular unbedingt notwendig (OSK
Arzt-Bestätigungen werden anerkannt).
Bei Verlust des Wagenpasses ist ein Duplikat anzufordern (Kosten: € 20,00).
Bei einem Wechsel in eine andere Klasse ist eine Gebühr von € 20,00 zu entrichten.
SICHERHEITSVORSCHRIFTEN FÜR DEN FAHRER
Jeder Fahrer ist von der Inbetriebnahme bis zum Abstellen des Fahrzeuges obligatorischverpflichtet:
1. Einen Sturzhelm mit dem Prüfzeichen E oder besser (1150 Gramm) zu tragen.
2. Das Visier geschlossen bzw. eine Motocrossbrille zu tragen.
3. Eine flammabweisende Schutzkleidung mit dem eingesticktem FIA-Prüfzeichen (FIANORM
1986 od. 8856/2000)zu tragen. Die Strümpfe (Socken) müssen ebenfalls aus
flammabweisendem Material sein. Die gesamte Unterbekleidung darf nur aus Wolle,
keinesfalls aus Kunststoffen bestehen. Achtung! Keine Kart-Overalls erlaubt!
4. Flammabweisende Handschuhe und Schuhe aus Leder sind zu tragen.
5. Der feuerfeste Kopfschutz wird zur eignen Sicherheit empfohlen.
6. Der Sicherheitsgurt (Sechspunktgurt) ist anzulegen.
7. Das Alkoholverbot am Renntag ist bis zum Ende des Rennens einzuhalten.
8. Nackenschutz ist Pflicht!!!
NENNPFLICHT UND NENNGELD
Mit der Unterzeichnung des Nennformulars unterwirft sich der Fahrer und alle Teammitglieder denSportgesetzen des ÖMSV, sowie den Vorschriften der Veranstalter und eventueller Bescheide /
Durchführungsbestimmungen.
Das Nenngeld beträgt generell für alle Kategorien € 60,00. Für den genannten Fahrer und zwei
Mechaniker ist der Eintritt zu den Staatsmeisterschaftsveranstaltungen frei.
Meldet sich der Fahrer vor dem Zeittraining ab, bekommt er das Nenngeld rückerstattet. Die
Freikarten bleiben gültig!
DURCHFÜHRUNG DES RENNENS
1. ANMELDUNG
Jeder Fahrer hat sich am Renntag beim Veranstalter anzumelden und erhält nachVorlage des Wagenpasses, eines gültigen Original-Führerscheins bzw. einer Polizei-
Verlustbestätigung und Unterschreibens der Nennung eine Startkarte.
2. FAHRZEUGABNAHME
Bei der Fahrzeugabnahme muss der Lenker des Fahrzeuges anwesend sein. DerWagenpass und die Startkarte sind vorzulegen. Der Fahrer muss mit seiner kompletten
Ausrüstung (Overall, Helm, etc) zur technischen Abnahme kommen. Aufkleber des Sponsors
des Veranstalters oder ÖMSV sind anzubringen. Der Fahrer kann an einem Renntag nur mit
einem Fahrzeug pro Klasse starten.
3. TRAINING
Die Trainingszeit wird mittels der Zeitnehmung des ÖMSV elektronisch genommen.Das Zeittraining wird klassenweise gefahren und ist für alle Fahrer Pflicht.
Die Reihenfolge innerhalb der Klasse wird abwechselnd, auf- oder absteigend (1. Rennen
aufsteigen, 2. Rennen absteigend usw.) laut Jahreswertung vorgenommen. Neue Fahrer oder
Fahrer ohne Punkte werden am Ende in die Liste der Jahreswertung angefügt.
Es gibt für jeden Fahrer nur ein Pflichttraining.
Erreicht ein Fahrer keine Zeit (Ausfall in der ersten Runde oder nicht am Start) so wird er
ohne Trainingszeit hinten angereiht. Ohne Teilnahme an einem der Trainings (Pflichttraining
oder freies Training) gibt es keine Starterlaubnis.
In den Trainingsläufen sind max. vier Fahrzeuge am Start und es wird die schnellste Runde
gewertet. Bleibt ein Fahrzeug auf der Ideallinie stehen gibt es eine kurze Unterbrechung, das
defekte Fahrzeug wird entfernt (darf aber seine versäumten Runden nicht mehr nachholen).
Die restlichen Fahrzeuge absolvieren dann ihre restlichen Trainingsrunden inkl. einer
Startrunde. Der Trainingsabbruch wird durch den Rennleiter mittels roter Flagge angezeigt.
Zur Kontrolle, ob ein Fahrer ordnungsgemäß die administrative und technische Abnahme
absolviert hat, muss die Startkarte beim freien Training abgegeben werden.
Ohne Abnahme darf kein Fahrzeug auf die Rennstrecke!!!
4. FAHRERBESPRECHUNG
Die Fahrerbesprechung ist Pflicht! Nichtanwesende und nichtentschuldigte Fahrer könnenausgeschlossen werden.
Bei der Fahrerbesprechung werden nur die Fahrer zugelassen, nicht deren Angehörige.
Verpflichtende Anwesenheit besteht für Fahrer und Funktionäre.
5. VORSTART:
Ist ein Fahrzeug nicht rechtzeitig beim Vorstart, so wird bei der Startaufstellung der Startplatzfrei gehalten. Ein Nachrücken anderer Fahrzeuge erfolgt nicht.
6. STARTAUFSTELLUNG:
Erster Lauf (Vorlauf): Startaufstellung erfolgt aufgrund der Trainingszeit
Zweiter Lauf (Semi-Finale): Startaufstellung erfolgt aufgrund des Zieleinlaufes des Vorlaufes
Dritter Lauf (Finale): Startaufstellung erfolgt aufgrund des Zieleinlaufes des Semi-Finales
In jeder Startreihe können laut Platzierungen die Startpositionen frei gewählt werden (erste
Reihe: erster und zweiter Startplatz; der Fahrer am ersten Platz wählt zuerst).
Startaufstellung:
1. Reihe 3 Fahrzeuge x x x
2. Reihe 2 Fahrzeuge x x
3. Reihe 3 Fahrzeuge x x x
4. Reihe 2 Fahrzeuge x x
5. Reihe 3 Fahrzeuge x x x
Bei der Startaufstellung muss ein Zwischenraum von mindestens einer Autobreite frei sein,
um den hintern Fahrzeugen am Start ein Überholen zu ermöglichen.
7. RENNSTRECKE:
Sie ist innerhalb der genehmigten Zeiten der Erlässe oder Bescheide der einzelnen
Veranstaltungen SPERRZONE! Ein Befahren, Betreten oder andere Tätigkeiten durch dritte
Personen sind nicht gestattet.
In den behördlich genehmigten Zeiten dürfen nur Autocrossfahrzeuge, die technisch
abgenommen wurden und unter Einhaltung des gültigen Reglements die Rennstrecke in
Anspruch nehmen.
Rettungs- oder Instandsetzungsfahrzeuge dürfen nur auf Anweisung der Rennleitung in die
Rennstrecke einfahren.
Präsentationen in der Rennstrecke dürfen nur außerhalb der genehmigten Zeiten
durchgeführt werden (Keine Haftung durch die ÖMSV-Versicherung).
8. RENNVERLAUF:
Im Finallauf sind nur Fahrer startberechtigt, die im Vorlauf und Semi-Finale gestartet sind.
Das Fahrzeug muss in einem renntauglichen Zustand sein (Motor läuft, Getriebe okay,
keine wie immer gearteten offensichtlichen Schäden). Das Fahrzeug muss aus eigener
Antriebskraft vom Vorstart zum Startplatz gebracht werden.
Bei Defekt am Startplatz erhält der Fahrer die Punkte des verbleibenden Endergebnisses z. B.
9 Starter = 9. Platz. Die Ziellinie muss nicht überquert werden!
Vor dem Start darf sich im Startraum kein Mechaniker oder Helfer mehr aufhalten. Im
Startraum dürfen keinerlei Reparaturen oder andere Tätigkeiten durchgeführt werden.
Fahrzeuge mit schweren Karosserieschäden sind nicht startberechtigt.
Jedes Fahrzeug, welches einen Überschlag hatte, muss vom Technischen Kommissär vor
dem nächsten Lauf noch einmal abgenommen werden.
Wird ein Lauf abgebrochen (Frühstart) und ein Fahrer, der am Start teilnahm scheidet aus, so
ist dieser für den nächsten Lauf qualifiziert. Passiert dies im Finale erhält dieser auch Punkte
z. B. 10 Starter, 9 bei Neustart = 10. Platz für denjenigen, der beim ersten Start teilnahm,
beim zweiten aber nicht mehr dabei war.
Der Fahrer muss nach dem Start 25 m ab der Startlinie die Spur beibehalten. Die
Entscheidung, ob ein Fahrer einen anderen Fahrer behindert, trifft der Sportkommissar oder
Rennleiter.
9. STARTZUSAMMENLEGUNG
Wenn in einer Klasse weniger als vier Fahrer an den Start gehen, wird die Klasseneinteilung
nach der Kubatour aufgehoben und der nächsthöheren oder –niedrigeren Klasse zugeteilt,
sofern die Gesamtzahl 13 pro Klasse nicht überschritten wird.
Die Zusammenlegung kann nur vor dem Vorlauf erfolgen. Wenn der Vorlauf nach Kubatour
getrennt durchgeführt wurde, werden die Semifinale- und Finalläufe klassenrein gestartet.
10. WERTUNG BEI ABBRUCH:
Nach mindestens 50 % gefahrener Distanz erfolgt die Wertung entsprechend der Position
zum Zeitpunkt des Abbruchs, bei weniger als der halben Distanz wird der selbe Lauf sofort
neu gestartet. Die Startaufstellung erfolgt nach der letzten vollendeten Runde, bzw. wenn in
der ersten Runde abgebrochen wird nach der ersten Startaufstellung.
Nach gefahrenem Semifinale kann eine Veranstaltung gewertet werden. Diese Entscheidung
wird von der Kommission getroffen! Bei Überschlag, oder gefährlichen Situationen wird
das Rennen abgebrochen (Auto liegt auf dem Dach, oder auf der Seite).
11. REPARATURZEIT:
Auf Ersuchen kann im Vorlauf, Semifinale, Finale nur bei Rennabbruch – nicht bei Fehlstart -
ein Startaufschub von bis zu 5 Minuten ab der fertigen Startaufstellung gewährt werden.
Es wird nur am Vorstart ein Startaufschub gewährt. Bei fertiger Startaufstellung gibt es keinen
Antrag auf Startaufschub bzw. Reparaturzeit! Es wird pro Lauf nur einmal eine fünfminütige
Reparaturzeit genehmigt!!!
Im Falle eines Defektes am Startplatz bei Rennabbruch darf Fremdhilfe am Startplatz gewährt
werden!
Es gibt keine Reparaturzeit für den Unfallverursacher!
12. FRÜHSTART:
Ein Frühstart wird von jenem Funktionär (Rennleiter, Sportkommissär) entschieden, welcher
die Ampel bedient. In allen Läufen wird bei einem Fehlstart das Rennen abgebrochen und der
Start wiederholt. Der Verursacher des Fehlstarts wird auf die letzte Startposition
zurückgesetzt (keine neue Startreihe!). Sollte derselbe Fahrer einen zweiten Fehlstart im
selben Lauf verursachen, wird er von diesem Lauf ausgeschlossen und sein Startplatz bleibt
frei.
13. RENNDAUER:
Ein Vorlauf führt über mindestens 3 000 m, der Finallauf über ca. 5 000 m Die Rundenanzahl
wird jeweils in der Ausschreibung oder bei der Fahrerbesprechung bekannt gegeben.
14. ABMELDEN BEI FAHRZEUGDEFEKT:
Jeder Fahrer muss sich unverzüglich bei der Rennleitung abmelden, wenn er aus
irgendeinem Grund beim nächsten Lauf nicht mehr starten kann.
15. ABSCHLEPPEN:
Beim Abschleppen darf nur der Fahrer oder der Mechaniker auf dem Fahrzeug sein.
16. VERLASSEN DER RENNSTRECKE (SPERRZONE):
Verlässt ein Fahrer mit der ganzen Fahrzeugbreite die Rennstrecke, so darf er beim
Wiedereinfahren in die Rennstrecke andere Fahrzeuge nicht behindern und er darf sich
weiters durch Abkürzen keinen Platzgewinn verschaffen.
In der Sperrzone muss das Tempo merkbar verringert werden!
17. ENDE DES RENNENS:
Das Rennen endet mit der schwarz-weiß-karierten Zielflagge, spätestens jedoch nach der in
der Fahrerbesprechung festgelegten Rundenanzahl!
Die Einspruchsfrist endet 15 Minuten nach dem Aushang der Endergebnisse.
WERTUNG
Jede Klasse wird – auch bei Startzusammenlegungen - getrennt gewertet.
Folgende Punktevergabe im Vorlauf:
1. Platz 5 Punkte
2. Platz 4 Punkte
3. Platz 3 Punkte
4. Platz 2 Punkte
5. Platz 1 Punkt
Folgende Punktevergabe im Semifinale:
1. Platz 10 Punkte
2. Platz 8 Punkte
3. Platz 6 Punkte
4. Platz 4 Punkte
5. Platz 2 Punkte
Folgende Punktevergabe im Finale:
1. Platz 20 Punkte
2. Platz 15 Punkte
3. Platz 12 Punkte
4. Platz 10 Punkte
5. Platz 8 Punkte
6. Platz 6 Punkte
7. Platz 4 Punkte
8. Platz 3 Punkte
9. Platz 2 Punkte
10. Platz 1 Punkt
Tagessieger laut Finalwertung.
Für die Meisterschaftswertung werden die Punkte aus allen Läufen addiert. Finden A- und
B-Vorläufe statt, so werden die Punkte laut Vorlaufwertung vergeben. Der A-Vorlauf erhält Punkte
für den 1., 3. und 5. Platz. Der B-Vorlauf erhält Punkte für den 2. und 4. Platz).
Der Sieger vom A-Vorlauf bekommt 5 Punkte, der Sieger vom B-Vorlauf bekommt 4 Punkte und
der 2. vom A-Vorlauf bekommt 3 Punkte. Der 2. vom B-Vorlauf bekommt 2 Punkte und der
3. vom A-Vorlauf bekommt 1 Punkt.
Punkteberechtigt sind nur Fahrer mit einer ÖMSV-Jahreslizenz!
TITELZUERKENNUNG
In allen Klassen wird für den punktebesten Fahrer der Titel „Staatsmeister“ im Autocross des
ÖMSV vergeben.
Für die Auszahlung des Preisgeldes am Jahresende, müssen pro Veranstaltung
mindestens 5 Starter mit Jahreslizenz teilnehmen. Dieses Starterfeld muss bei 50 % (Hälfte
der Rennen) der Meisterschaft erreicht werden. Wird dieses Starterfeld nicht erreicht, wird das
halbe Preisgeld ausbezahlt.
Im Falle einer Punktegleichheit entscheiden in Folge die besseren Platzierungen. Bei jedem
Fahrer werden die Punkte für jede Klasse extra addiert.
Es gibt kein Streichresultat!!!
PREISGELD
Das Preisgeld wird nach den Platzierungen des Finallaufes ausbezahlt und beträgt für den:
Klassensieger € 120,00
Klassenzweiten € 80,00
Klassendritten € 50,00
UMWELTSCHUTZ
Für jedes Fahrzeug muss eine Ölauffangwanne mit einem Mindestvolumen der zweifachen Motor-
Ölfüllmenge vorhanden sein.
Die Auffangwanne muss bei jedem, im Fahrerlager abgestellten Fahrzeug sofort unter den
Motorblock gestellt werden.
Unter der gesamten Fläche des Fahrzeuges ist im Fahrerlager eine ölfeste Plane zu legen und
dessen Enden sind am Boden zu befestigen. Es muss zusätzlich eine ÖKO-Matte (ölfeste Plane,
Mindestmaß 1 x 1,5 m) für die Ölwanne vorhanden sein. Weiters muss für alle Geräte mit
Verbrennungsmotoren (zB Notstromaggregat) eine ausreichend große Öko-Matte vorhanden sein!
Ist ein eigener Tankplatz vorhanden, so ist dieser bei jedem Tankvorgang unbedingt zu benützen.
Nach Rennende muss verunreinigtes Material in der vom Veranstalter bereitgestellten ÖKO-Tonne
entsorgt werden.
Weitere Regelungen laut Genehmigungsbescheid der Veranstalter sind einzuhalten!
PROTESTE
Jeder Protest ist unmittelbar schriftlich mit einer Gebühr von € 50,00 einzureichen!
Die Protestfrist läuft 15 Minuten nach Aushängung der Rennergebnisse ab!
Bestätigt sich der Protest, dann erhält der Proteststeller die Kaution retour.
Proteste gegen die Kubatour eines Motors:
Es ist eine Kaution von € 500,00 für das Zerlegen bzw. Zusammenbauen des Motors bei der
Rennleitung zu hinterlegen!
Das beanstandete Fahrzeug wird nach Rennende von der Rennleitung sichergestellt und
verplombt, in einer Fachwerkstätte zerlegt und die Kubatour festgestellt. Der Zusammenbau
erfolgt vom Tuner des Motors, falls dieser nicht der Serie entspricht (einschließlich Dichtungen
etc.). Die anfallenden Kosten für die Begutachtung und den Zusammenbau müssen vom
Protestverlierer getragen werden.
Anwesenheit des Fahrers und des Proteststellers während der Ausliterung sind Pflicht!
Eine Überprüfung des Zylinderinhaltes kann ohne Ankündigung in der Ausschreibung
durchgeführt werden. Am Motor muss eine wirkungsvolle Verplombungsmöglichkeit vorhanden
sein, um im Protestfall Manipulationen am Motor zu verhindern. Sollte dies nicht möglich sein, wird
das ganze Fahrzeug sichergestellt.
Wenn ein Fahrer die angeordnete Überprüfung verweigert oder entspricht das Fahrzeug nicht der
Klasseneinteilung, werden alle bis dahin erreichten Punkte gestrichen und der Fahrer zur
Rückzahlung aller erhaltenen Preisgelder verpflichtet. Bis zur endgültigen Klärung des Protestes
durch die technische Kommission bleibt das Klassement aufrecht.
Das Ergebnis des Protestes muss innerhalb einer Woche nach dem Rennen feststehen. Die
Überwachung hat der veranstaltende Verein, bei dem der Protest erfolgte.
Proteste gegen die Veranstalter sind nicht zulässig.
FLAGGENZEICHEN
Während des Trainings und des Rennens können dem Fahrer folgende Flaggensignale gezeigt werden, die unbedingt befolgt werden müssen:
Rot-weiß-rote Flagge: Start (entfällt bei Ampelstart)
Rote Flagge: Abbruch – Wird vom Rennleiter hinausgegeben. Alle Streckenposten, die das Hinausgeben der roten Flagge sehen können, schwenken sofort die gelbe und weiße Flagge.
Weiße Flagge: Hindernis auf der Strecke - Wenn das Hindernis (Abschleppdienst, Rettung, Feuerwehr etc. weg ist, wird die Flagge eingezogen.
Schwarze Flagge: Ausschluss - wird mit Startnummer angezeigt und erfolgt jeweils für den Lauf!
Wird der Fahrer wegen eines technischen Gebrechens ausgeschlossen, so darf er im nächsten Lauf wieder an den Start gehen und wird darüber unmittelbar nach Ende des Laufes vom Rennleiter informiert.
Im Finale zählt die Runde des Ausschlusses.
Im Falle eines regelwidrigen Verhaltenes entscheidet die Kommission.
Blaue Flagge: Überrunden lassen! Nachfolgende Fahrzeuge dürfen nicht behindert werden.
Schwarz-weiß-karierte Flagge: Ende des Laufes
Gelbe Flagge:
a) stillgehalten: Achtung Gefahr ⇒ ÜBERHOLVERBOT
b) geschwenkt: Höchste Gefahr ⇒ ÜBERHOLVERBOT ⇒ Geschwindigkeit deutlich senken!
Das Überholverbot gilt ab der gelben Fahne bis nach dem Hindernis. Nach dem Hindernis ist das Überholen wieder erlaubt.
Die Fahne wird solange gezeigt bis das Hindernis beseitigt ist. bzw. zumindest der Fahrer ausgestiegen ist und sich vom Fahrzeug entfernt hat.
Ist eine Vorbeifahrt an dem verunfalltem Fahrzeug an zwei Seiten möglich, so ist nach dem Hindernis die Reihung wie vor der gelben Fahne wieder herzustellen.
Befindet sich ein Fahrzeug außerhalb der Bahn, wird keine Flagge gezeigt.
DISZIPLINÄRES
1. Nichtbeachtung des Alkoholverbotes Ausschluss
2. Offensichtliche Behinderung eines anderen Teilnehmers
(z.B. bei der Rückkehr zur Strecke, Überrunden) Disqu. für diesen Lauf
3. Offensichtliches Abkürzen der Strecke Disqu. für diesen Lauf
4. Fahren in entgegengesetzter Richtung während des Rennens Disqu. für diesen Lauf
5. Überholen bei gelber Flagge 2 Platzierungen zurück
und 1 Punkt in der Strafkartei
6. Bei grober Unsportlichkeit Disqu. für den Renntag
(Bei zweimaliger Disqu. während des Jahres Disqu. für den laufenden Renntag, sowie für den nächsten Meisterschaftslauf. Bei dreimaliger Disqu. während des Jahres = Ausschluss für das laufende Rennjahr!)
7. Zu schnelles Fahren im Fahrerlager € 25,00
8. Fahren ohne angelegtem Gurt oder ohne aufgesetztem
Sturzhelm auf der Rennstrecke € 20,00
9. Nichtabmelden bei der Rennleitung (bei Ausfall) € 10,00
10. Fahren in entgegengesetzter Richtung außerhalb des Rennen € 10,00
11. Nichtverwenden der Ölauffangwanne + Ölmatte € 25,00
12. Verwendung eines nicht dem Hubraum entsprechenden Motors bewirkt einen Ausschluss und Abzug aller in diesem Sportjahr erzielten Punkte sowie Rückzahlung aller erhaltenen Preisgelder.
13. Der Fahrer ist für sein Team (Mechaniker = 2 x freier Eintritt) und deren Verhalten für das gesamte Rennwochenende mitverantwortlich. Der Strafrahmen reicht von Ausschluss, Rennsperren oder Strafen bis zu € 100,00
14. Beleidigendes Verhalten oder Bedrohungen gegenüber der Rennleitung oder anderen Funktionären. € 100,00
15. Tätliche Angriffe gegenüber Funktionären oder anderen Personen von Fahrern oder Anhang (2 Mechaniker) € 500,00
16. Ungebührliches Verhalten gegenüber Offiziellen, Publikum oder Presse, das dem Auto-Cross-Sport schadet, bringt Strafen bis zu € 300,00 oder bei schweren Fällen Ausschluss mit sich. Dies wird von der Kommission entschieden.
17. Nichterscheinen bei der Siegerehrung→ Pokal und Preisgeld entfallen!
18. Veranstalter, die das Reglement, die Durchführungsbestimmungen und behördliche Anweisungen zu wenig oder nicht beachten bzw. Anweisungen von ÖMSV-Funktionären missachten, können mit bis zu € 1.000,00 bestraft werden. Dem Veranstalter kann auch eine weitere Ausrichtung von ÖMSV-Autocross-Staatsmeisterschaftsläufen untersagt werden. Die Entscheidung über Strafen gegen einen Veranstalter trifft der Vorstand des ÖMSV bei der nächstfolgenden Sitzung.
Hinweis: Bei Disqualifikation in einem Lauf werden die Punkte für diesen Lauf gestrichen. Die Punkte der anderen Läufe bleiben erhalten. Wird z.B. eine Disqualifikation im Semifinale ausgesprochen so werden die Punkte vom Semifinale gestrichen, die Punkte von Vorlauf und Finale bleiben erhalten.
VERWARNUNGEN
Eine Verwarnung bedeutet einen Punkteeintrag in der Strafkartei.
Bei Aussprache der 3. Verwarnung tritt automatisch eine Disqualifikation für diesen Lauf ein.
Der Fahrer ist im nächsten Lauf am Ende des Starterfeldes startberechtigt.
Bei Aussprache der 6. Verwarnung wird der Fahrer für den gesamten Renntag disqualifiziert und für den nächsten Meisterschaftslauf.
Strafen, die in den letzten zwei Rennen des Jahres ausgesprochen werden, werden in die nächste Saison übernommen.
Fahrer sind zu verwarnen:
a. bei unsportlichem Verhalten gegenüber anderen Fahrern, der Rennleitung, Streckenposten und Funktionären
b. bei Missachtung der Anordnung der Rennleitung oder der sicherheitstechnischen Kommission
c. bei Missachtung sämtlicher Flaggensignale (z.B. keine Temporeduktion bei Gelb-Phase und Erzielung eines Vorteiles daraus)
Punktesystem bei Verwarnungen:
1. Verwarnung 1 Punkt
2. Verwarnung 2 Punkte
3. Verwarnung 3 Punkte
Die Sportkommissare sind ermächtigt, in allen Fällen, die nicht im Reglement bzw. in der Ausschreibung vorgesehen sind, Entscheidungen zu treffen, müssen diese jedoch im Report an den ÖMSV begründen.
Bei Nichtbezahlung einer Strafe wird der Fahrer disqualifiziert und bis zu deren Bezahlung ausgeschlossen.
HAFTUNG
Der Veranstalter übernimmt keine wie auch immer geartete Haftung. Es können daher keine Forderungen und Klagen an diesen gestellt werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, an den Teilnehmer Schadenersatzansprüche zu stellen.
Auf dem gesamten Gelände außerhalb der Rennstrecke, hierzu gehören Fahrerlager, Parkplätze, Zufahrtsstraßen und Verbindungswege zwischen Fahrerlager und Rennstrecke, darf nur im Schritttempo gefahren werden. Ebenso sind Test- und Probefahrten auf diesen Straßen und Wegen strengstens untersagt.
Für Privatfahrzeuge, Wohnwagen, Transporter, Montagewagen und dergleichen, welche in das Fahrerlager gebracht werden, haftet weder der Veranstalter noch der Schädiger für einen an diesen Fahrzeugen entstandenen Schaden. Ausgenommen hiervon sind mutwillig oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Für diese trägt der Fahrer die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung.
SPORTKOMMISSÄR
Die Entscheidungen der Sportkommissare (eventuell unter Einbeziehung des Rennleiters bzw. der Streckenposten) sind unanfechtbar.
Die Sportkommissare überwachen die Einhaltung der Bestimmungen des Reglements. Sie sind nicht nur aufgrund korrekt eingebrachter Proteste, sondern auch aufgrund von Hinweisen anderer Funktionäre befugt, einzuschreiten und Entscheidungen zu treffen.
Die Sportkommissare sind ermächtigt, in allen Fällen, die nicht im Reglement bzw. in der Ausschreibung vorgesehen sind, zu entscheiden.
TECHNISCHER KOMMISSÄR
Jedes Wettbewerbsfahrzeug wird von mindestens einem technischen Kommissär vor dem Training abgenommen.
Er überprüft weiters während des gesamten Rennverlaufes die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften für den Fahrer.
Es darf kein Fahrzeug zur Besichtigung oder zum freien Training fahren ohne technischer Abnahme!
SPORTKOMMISSION
Bei Protesten oder schwerwiegenden Vorfällen tritt die Sportkommission zusammen. Diese besteht aus:
• dem am Renntag bestellten Sportkommissars
• dem am Renntag bestellten technischen Kommissars
• dem am Renntag bestellten Rennleiter
• als Beisitzer: Schriftführer, 1 Assistent (Sportkommission oder Technik)
Bei einem Beschluss gilt die 2/3-Mehrheit!
Die Sportkommission entscheidet über:
• ordnungsgemäß eingebrachte Proteste
• Anzahl von Rennen bei einer Sperre
• disziplinäre Strafen eines Fahrers oder dessen Anhanges die über € 25,00 hinausgehen (max. Geldstrafe € 500,00 für Fahrer)
• Berufung eines Fahrers über eine an ihn verordnete Strafe (z.B. Rennleiter, Techniker) unter Zuziehung von Aussagen eingeteilter Funktionäre (z.B. Streckenposten)
• wiederholtes, unsportliches Verhalten eines Teilnehmers oder dessen Anhanges
• Konsequenzen einer nicht bezahlten, ausgesprochenen Geldstrafe
• Nichteinhaltung von erteilten Maßnahmen z. B. Frühstart, Startaufstellung
• mangelhafte Durchführung eines Veranstalters (z.B. Anweisungen von ÖMSV-Funktionären werden missachtet, keine amtliche Genehmigung, usw.) bis hin zur Absage einer Veranstaltung
Unterzeichnung des offiziellen Rennprotokolls (Ergebnisse):
• Nach Ende der Protestfrist (15 Minuten nach Aushang des Endergebnisses!!!) und eventuell behandelten Protesten ist das Rennprotokoll vom Schriftführer und einem Vertreter der Sportkommission zu unterzeichnen (1 x am Aushang, 1 x für den Vorstand), somit ist das Protokoll (Ergebnis) offiziell.
• Über von der Sportkommission entschiedene Urteile und von Funktionären verhängte Sanktionen ist dem ÖMSV-Vorstand ein schriftlicher Rapport zusammen mit dem offiziellen Ergebnis auszuhändigen.
FINANZIERUNG DER STAATSMEISTERSCHAFT
Vom Nenngeld kommen pro Starter € 20,00 in die Staatsmeisterschaftskasse. Einkassierte Strafen fließen ebenfalls in die Staatsmeisterschaftskasse.
Am Saisonende wird nach Abzug der Investitionsrücklage der Betrag aller Veranstaltungen bei einer Jahresabschlussfeier an die Fahrer als Preisgeld ausbezahlt.
VERANSTALTERABGABEN AN DEN ÖMSV
jährlicher Mitgliedsbeitrag € 40,00
Kalendergebühr pro Veranstaltung
-dient zur Deckung der Unkosten (z.B. Verbrauchsmaterial, Abschlussfeier etc.) und ist zu Jahresbeginn bei der Aufnahme in den Veranstaltungskalender zu bezahlen. € 100,00
Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung € 450,00
Verbandsbeiträge (Abgabe pro Starter) € 20,00
Funktionäre:
1 x Obmann € 100,00
1 x Pressereferent € 100,00
2 x Rennbüro € 200,00
2 x Techniker € 200,00
2 x Sportkommission € 200,00
MOTORSPORTVERBAND
( Ö M S V )
Obmann: Georg Mattersdorfer
Alt-Glandorf 37
A-9300 St. Veit/Glan
Telefon: (0664) 60 264 100
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